Verhaltenskodex

Corporate Social Responsibility-Kodex

für die Cameo Systems GmbH, 13355 Berlin

Präambel

Für unsere auf die DACH-Region fokussierte, spezialisierte Personaldienstleistung bedeutet Corporate Social Responsibility (CSR) einen Perspektivenwechsel einzunehmen. Als Konsequenz wollen wir die Interessen aller Anspruchsgruppen – einschließlich derjenigen in der Wertschöpfungskette – im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung verantwortlich und langfristig orientiert in unser Handeln einbeziehen.

Um alle relevanten Bereiche abzudecken, besteht der CSR-Kodex aus den folgenden Selbstverpflichtungen.

Selbstverpflichtungen

  1. Wir wollen gute Headhunter für unsere Kandidaten sein, d. h. sie partnerschaftlich auf Basis von präzisen Anforderungsprofilen mit Empathie und Erfahrung in berufliche Aufgaben zu vermitteln, die ihnen Glück, Erfüllung und Lebenserfolg bringen.
  2. Wir wollen gute Headhunter für unser Auftraggeber sein, d. h. ihnen auf Basis unserer Kenntnis von Markt- und Branche, von Organisation und Kultur sowie unter Einsatz von erstklassigen Auswahlmethoden, den Weg zu bereiten, die benötigten Talente einzustellen oder projektbasiert zu beschäftigen.
  3. Wir respektieren die im UN-Menschenrechtsrat vereinbarten Werte und Normen (z. B Verbot von Kinderarbeit oder Sklaverei). Gerade die in Deutschland relevanten menschenrechtlichen Risiken in den Bereichen Diskriminierung (z. B gegenüber migrantischen Arbeitskräften oder gegenüber Frauen), Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit adressieren wir mit erhöhter Aufmerksamkeit.
  4. Wir verbieten alle Formen von sexueller Belästigung, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing und Stalking (SBDG). Verboten sind weiterhin alle anderen Formen von Diskriminierung beispielsweise Sexismus, Rassismus oder Behindertenfeindlichkeit. Ein schädliches Verhalten dieser Art verletzt die Würde des betroffenen Menschen und dies wollen wir keinesfalls dulden. Daher wollen wir bei beobachteten Fällen zeitnah in einen vertrauensvollen Dialog treten und nach Prüfung bei Bedarf sofortige Schutzmaßnahmen ergreifen.
  5. Durch die systematische Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben kommen wir unserer betrieblichen Verantwortung für die physische und psychische Gesundheit gegenüber unseren Mitarbeitenden nach. Mit Hilfe von periodischen Checks (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) erkennen wir mögliche Schwachstellen und leiten notwendige Verbesserungen ein.
  6. Die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen übergeben wir in die professionellen Hände von Fachleuten der steuerberatenden Berufe. Damit ist gewährleistet, dass – ohne Vorbehalte sowohl die vereinbarten Vergütungen (stets über dem gesetzlichen Mindestlohn) gezahlt als auch die gesetzlichen Sozialleistungen vollständig entrichtet sind.
  7. Wir halten die maximale Länge der Arbeitszeit nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von durchschnittlich acht Stunden innerhalb von sechs Kalendermonaten ein. In Zeiten von Arbeitsspitzen verlängern wir die Arbeitszeit auf längstens zehn Stunden am Tag. Bei besonders hohem Arbeitsaufkommen wird mit Zustimmung der Mitarbeitenden auch am Samstag (Werktag) gearbeitet, um die gesetzlichen Regelungen einhalten zu können.
  8. Die besonderen Arbeitsschutzregelungen beispielsweise für Jugendliche (§§ 8ff. JArbSchG) oder Schwangere (§ 8 MuSchG) halten wir ebenfalls ein.
  9. Wir übernehmen Verantwortung für die Pausenzeiten. Die Mitarbeitenden sind angehalten, Ruhepausen (§ 4 ArbZG) von mindestens 30 Minuten bzw. 45 Minuten zu nehmen. Es erfolgt außerdem der Hinweis, dass nach sechs Stunden eine Pflicht zur Pause besteht.
  10. Wir vermeiden negative Umwelteinwirkungen, die durch Erschütterungen, Stoffe, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen entstehen können. In unseren Geschäftsprozessen zur Vermittlung von IT-Fachkräften kommen regelmäßig keine negativen Umwelteinwirkungen vor, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten könnten oder geschützte Arten und natürliche Lebensräume bedrohen könnten. Weder betreiben wir deklarierungspflichtige Anlagen oder solche, die gewässerschädliche Stoffe herstellen, noch lagern wir Gefahrstoffe. Das wollen wir langfristig beibehalten.
  11. Anfallende Reststoffe aus den Geschäftsaktivitäten (z. B Papier, Pappe, Verpackungsmaterial oder Lebensmittelreste von Mitarbeitenden) werden nach den geltenden Umweltvorschriften ausschließlich in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältern der Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) entsorgt. In besonderen Fällen nutzen wir Schadstoffannahmestellen (z. B leere Batterien) oder die Angebote der Recyclinghöfe (z. B unbrauchbares Mobiliar).
  12. Wir wollen sowohl die Abfallvermeidung (z. B keine Einwegmaterialien für Veranstaltungen oder das Mieten von Technik, die selten gebraucht wird) als auch die Abfalltrennung (z. B die umweltgerechte Entsorgung über das Trennsystem der BSR) mit hoher Priorität betreiben.
  13. Bei der Auswahl von Geschäftspartnern legen wir unsere Haltung zur Corporate Social Responsibility zugrunde. Soweit durchsetzbar erkennen Lieferanten unseren CSR-Kodex an. Zudem nehmen wir eine spezielle Vertragsklausel auf, die eine mittelbare Verletzung unserer Haltung unter Vertragsstrafe verbietet.
  14. Wir haben ein anonymes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Bei Hinweisen auf eine Verletzung unseres CSR-Kodex die in unserem eigenen Bereich liegen, schaffen wir unverzüglich und wirksam Abhilfe. Bei Hinweisen auf mittelbare Verletzungen machen wir unseren Einfluss angemessen gelten und versuchen zumindest eine Minimierung des Schadens für Menschen oder die Umwelt zu erreichen.